Maklervollmacht zwischen Clark Germany GmbH und Kunde
Ich ... (folgend „Kunde“ genannt) bevollmächtige die Clark Germany GmbH, Goethestraße Str. 10, 60313 Frankfurt (folgend „Makler“ genannt), mich in allen Versicherungsangelegenheiten zu vertreten.
1. 1. Der Makler vertritt den Kunden uneingeschränkt aktiv und passiv gegenüber den Versicherern. Dies umfasst:
- alle notwendigen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die Versicherungsverträge des Kunden (folgend „Verträge“ genannt) betreffen,
- neue Verträge abzuschließen,
- bestehende Verträge zu ändern,
- bestehende Verträge zu kündigen.
Der Makler macht von dieser Vollmacht nur Gebrauch, wenn er dies mit dem Kunden vorher abgestimmt hat. Der Kunde bleibt zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer und Schuldner der Beiträge.
2. Der Makler darf für den Kunden alle Informationen und Auskünfte zu bestehenden Verträgen von den Versicherern uneingeschränkt abfragen und erhalten. Das umfasst auch die Einholung von Policenkopien bzw. Informationen zum Vertragsstand. Dafür muss der Kunde nicht erneut zustimmen. Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen.
3. Der Makler darf weitere Vollmachten (Untervollmachten) an folgende Personen erteilen:
- Maklerpools (insbesondere Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstr. 25, 80992 München und Qualitypool GmbH, Hansestr. 14, 23558 Lübeck)
- oder andere Personen, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Makler vergibt (Unter)Vollmachten nur, damit dieser seine Aufgaben gemäß Vollmacht erfüllen kann. Untervollmachten können helfen, den Kunden besser zu betreuen.
4. Wenn ein Schaden eintritt, unterstützt der Makler den Kunden bei der Regulierung. Dies gilt für Schäden, die bei folgenden Verträgen eintreten:
- alle Verträge, die der Makler dem Kunden vermittelt hat und
- alle Verträge, die der Makler für den Kunden verwaltet.
5. Wenn der Kunde mit einer Versicherungs-Angelegenheit unzufrieden ist, darf der Makler für den Kunden eine Beschwerde einleiten bei:
- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- einer Ombudsstelle.
Dabei ist der Makler nicht nach §181 BGB beschränkt. Das bedeutet: Der Makler kann Rechtsgeschäfte zwischen sich und dem Kunden, den der Makler vertritt, vornehmen. Der Makler muss dieses Recht aber nicht gebrauchen.
6. Diese Vollmacht ist zeitlich unbegrenzt gültig und erstreckt sich auf alle Versicherungsbereiche. Der Kunde kann diese Vollmacht jederzeit widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn andere Verträge zwischen Makler und Kunden bestehen. Um diese Vollmacht zu widerrufen, muss der Kunde dem Makler ein entsprechendes Schreiben schicken, dass eigenhändig unterschrieben ist. Es genügt, wenn der Kunde das Schreiben einscannt und als pdf-Datei elektronisch an den Makler sendet.
7. Wenn eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein sollte, bleiben alle weiteren Bestimmungen wirksam.